Studiohistorie
Studiorundgang
Wellnessbereich
Studionews
Preisliste
Kursplan
Radtouren
Anmeldung
Sonnenstudio
Impressum
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 09:00 - 12:00
15:00 - 22.00
Sa - So 13:00 - 16:00
Bei Onlineanmeldung erhalten Sie einen Reisegutschein von 25,- €
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Mitglied ist zur gemeinschaftlichen Mitbenutzung sämtlicher Einrichtungen des Clubs berechtigt. Die Beiträge umfassen die Mitbenutzung von der Trainingsanlage auf Mietbasis, (und, wenn vorgesehen die Teilnahme an Gymnastikstunden auf gemischter Miet - und Dienstleistungsbasis) , sowie die Mitbenutzung der Erholungs- und Clubräume und die Teilnahme an sportlichen und geselligen Aktivitäten des Clubs. Mitglieder mit Solariumsbenutzung inklusive haben die Möglichkeit täglich mindestens 14 min das Solarium zu benutzen. Eine Sportlichkeit ist zur Nutzung der Mitgliedsrechte daher nicht erforderlich. Im Übrigen werden angemessene Trainingsmöglichkeiten für Schwangere bzw. körperlich (besonders im Rücken, Knie und Kreislauf )verletzte oder geschwächte Personen, innerhalb der ausgehängten, veränderlichen Öffnungszeiten angeboten. Mitglieder deren Mitgliedschaft Solariumsbenutzung inklusive haben, können täglich mindestens 14 min das Solarium benutzen. Untersagt ist es Solariumsmünzen zu sammeln und zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden, oder an eine andere Person weiterzugeben. Nichtbenutzung des Clubs durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Beitrags, sofern die Gründe dafür in der Person des Mitgliedes liegen. Hiervon bliebt die Kündigung aus wichtigen Gründen unberührt.
Das Mitglied hat sich an die ausgehängte Hausordnung des Clubs zu hallten, insbesondere was die Haftung für den Verlust von Wertgegenstände bzw. Unfälle betrifft, wofür der Club eine Haftung nur im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung übernimmt. Es hat den Mitgliedsausweis, der nur mit Genehmigung des Clubs übertragbar ist, bei jedem Besuch des Clubs vorzuweisen. Für die Mitgliedskarte wird eine einmalige Kartenkaution in Höhe von EUR 10,- erhoben. Im Kündigungsfall muss der Ausweis im Studio abgegeben oder ansonsten bezahlt werden.
Der Fitnessclub ist an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Der Fitnessclub behält sich vor, im Sommer 14 Tage zur Durchführung anstehender Renovierungs- bzw. Reparaturarbeiten zu schließen.
Werden die Clubräume innerhalb der Gemeinde Ellwangen verlegt, der innerhalb zumutbarer Entfernung zum Wohnorts des Mitglieds liegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrecht. Bei einer einfachen Unterbrechung des Clubbeitrags von bis zu 4 Wochen ruht die Mitgliedschaft um die Dauer des Ausfalls. Erfüllungsort sind die Clubräume. Gerichtsstand ist der umseitige Wohnort des Mitglieds, dessen Wechseln dem Club angezeigt werden muss. Eine Änderung der Bankverbindung muss (bei Lastschriftverfahren) sofort angezeigt werden.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine diese Bestimmung unwirksam sein oder werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird diese Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die den gesetzlichen Normen entspricht.
Zahlungshinweise
Der Vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist im vorhinein fällig. Bei schuldhafter nicht termingerechter Zahlung der Mitgliedsbeiträge (bzw. wenn die Lastschrift aus Verschulden des Mitglieds nicht durchführbar ist) werden nach 3 vergeblichen Rückbuchungen Sofort durch ein Inkasso Büro alle noch offenen Raten fällig . Die Form der Kündigung bleibt hierdurch unverändert. Beiträge, Einkäufe im Club durch eine Inkassostelle und Verzugszinsen können per Lastschrift eingehoben werden. Für jede Mahnung wird ein Unkostenbeitrag von EUR 5,- fällig. Die Beiträge sind nach Preisindex des statistischen Bundeszentralamtes für die Lebenshaltungskosten eines 4-Personen-Arbeitnehmerhaltes mit mittlerem Einkommen (Basis 1980 = 100%)mit Stichtag des Beitritts bzw. Änderungszeitpunktes wertgesichert und können mit 4- wöchiger Mitteilungsfrist zum Jahresbeginn um maximal EUR 3,- pro 14 Tage-Zeitraum angehoben werden. Bei Zahlung per Rechnung im bar, mittels Dauerauftrag oder Überweisung wird ein 14-tägiger Zuschlag von EUR 5,- berechnet. Sofern keine Einzugsermächtigung vorliegt oder diese zurückgezogen wird, gilt Vorstehendes .Sollten sich die steuerlichen Voraussetzungen ändern (MwSt. o. ä.),so verändern sich die Beiträge um den gleichen Prozentsatz.
Hausordnung
Die Trainingsfläche nur mit sauberen, separaten Sportschuhen betreten werden. Aus hygienischen Gründen darf nicht mit freiem Oberkörper oder barfuss trainiert werden. Alle Kurzhanteln sind der Größe nach geordnet an ihren Platz zurückzulegen. Bei Benutzung der Sauna und deren liegen sind Handtücher als Unterlage zu verwenden. Aus hygienischen Gründen, bitte Handtücher auf die Liege bzw. Sitzflächen legen. Wegen Rutschgefahr sind die Duschen und der Saunabereich nur mit Badeschuhen zu betreten. Der Mitgliedsausweis ist unaufgefordert vorzuzeigen. Das Training ist aus versicherungstechnischen Gründen nur mit Mitgliedsausweis möglich. Im gesamten Training, Umkleide und Saunabereich ist aus Sicherheitsgründen die Benutzung von Gegenständen aus Glas strengstens untersagt. Verzehr auf Kredit ist nicht möglich. Das Rauchen ist im gesamten Studiobereich nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung der Hausordnung kann gegen das Mitglied Hausverbot verhängt werden.